Die Regeln

Im Wesentlichen sind vier Kostenblöcke aufzuteilen:

·      Heizkosten
Heizkosten werden, ebenso wie die Warmwasserkosten, in zwei Kostenblöcke aufgesplittet: einen Grundkostenblock und einen Verbrauchskostenblock.
Der Prozentsatz kann zwischen 30%/70% bis 50%/50% variieren.
Üblicherweise werden 40% nach Fläche, 60% nach Verbrauch aufgeschlüsselt.

·      Warmwasserkosten
Auch hier werden üblicherweise 40% nach Fläche, 60% nach Verbrauch aufgeschlüsselt.

·      Kaltwasserkosten werden nach Fläche aufgeschlüsselt.

·      Nebenkosten werden nach Fläche aufgeschlüsselt.

Hat während der Abrechnungsperiode in einer Wohnung ein Mieterwechsel stattgefunden, so sollte eine Zwischenabrechnung erfolgen.
Da dies aber meist mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden ist, hat sich in der Praxis durchgesetzt, die Verbrauchswerte nur einmal im Abrechnungszeitraum zu erfassen und die Kosten zusätzlich nach Zeit auf die Mietparteien aufzuschlüsseln.

Dabei kommen unterschiedliche Zeitschlüssel zum Einsatz:

·      Zeitschlüssel linear: Dieser Schlüssel berücksichtigt ausschließlich die Mietdauer der Parteien.

·      Zeitschlüssel gewichtet: Dieser Schlüssel berücksichtigt, dass im Winter pro Zeiteinheit mehr geheizt werden muß als im Sommer.
Die Gewichtung erfolgt nach der sog. Gradtagszahlentabelle, die vom VDI veröffentlicht worden ist.

Gradtagszahlentabelle

 

Tage/Monat

pro Monat

pro Tag

 

 

 

 

Januar

31

17,00%

0,55%

Februar

28

15,00%

0,54%

März

31

13,00%

0,42%

April

30

8,00%

0,27%

Mai

31

4,00%

0,13%

Juni

30

1,40%

0,05%

Juli

31

1,30%

0,04%

August

31

1,30%

0,04%

September

30

3,00%

0,10%

Oktober

31

8,00%

0,26%

November

30

12,00%

0,40%

Dezember

31

16,00%

0,52%

 

 

100,00%

 

 

 

 

 

 

(nach VDI 2067 Blatt 1 Tab.22)

 

 

 

 

Abbildung 2, Zahlenbasis für den Schlüssel ZeitGewichtet

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