Leerstand

Wurde eine Wohnung nicht über die gesamte Abrechnungsperiode bewohnt, so werden dem Leerstand Kosten zugerechnet (die in der Regel. der Wohnungsinhaber zu tragen hat).
Es werden ausschließlich die Grundkosten berücksichtigt, die nach Fläche geschlüsselt werden, da man mit einiger Sicherheit davon ausgehen kann, dass für eine leere Wohnung kein Verbrauch erfolgt ist.

·      Heizkosten
Grundkosten nach Fläche*ZeitGewichtet aufgeschlüsselt

·      Warmwasserkosten
Grundkosten nach Fläche*ZeitGewichtet aufgeschlüsselt

·      Kaltwasserkosten entfallen für Leerstand

·      Nebenkosten werden nach Fläche*Zeit linear aufgeschlüsselt

Und jetzt wird es besonders kompliziert:

Da der Leerstand für die Zeit des Leerstands nur den Grundkostenanteil trägt, muß der Verbrauchskostenanteil von den Mietern zusätzlich übernommen werden, die die Wohnung in der restlichen Zeit bewohnt haben.

Das Programm Mietnebenkosten berücksichtigt diesen Umstand durch einen sogenannten Spreizfaktor. Dieser Faktor gewährleistet, dass der Verbrauchskostenblock anteilig den Mietern zugeordnet wird, die die Wohnung in der restlichen Zeit bewohnt haben.

 

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Die Handhabung des Programms