Wurde eine Wohnung nicht über die gesamte Abrechnungsperiode
bewohnt, so werden dem Leerstand Kosten zugerechnet (die in der Regel. der
Wohnungsinhaber zu tragen hat).
Es werden ausschließlich die
Grundkosten berücksichtigt, die nach Fläche geschlüsselt werden, da man
mit einiger Sicherheit davon ausgehen kann, dass für eine leere Wohnung kein
Verbrauch erfolgt ist.
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Heizkosten
Grundkosten nach Fläche*ZeitGewichtet
aufgeschlüsselt
·
Warmwasserkosten
Grundkosten nach Fläche*ZeitGewichtet
aufgeschlüsselt
· Kaltwasserkosten entfallen für Leerstand
· Nebenkosten werden nach Fläche*Zeit linear aufgeschlüsselt
Und jetzt wird es besonders kompliziert:
Da der Leerstand für die Zeit des Leerstands nur den Grundkostenanteil trägt, muß der Verbrauchskostenanteil von den Mietern zusätzlich übernommen werden, die die Wohnung in der restlichen Zeit bewohnt haben.
Das Programm Mietnebenkosten berücksichtigt diesen Umstand durch einen sogenannten Spreizfaktor. Dieser Faktor gewährleistet, dass der Verbrauchskostenblock anteilig den Mietern zugeordnet wird, die die Wohnung in der restlichen Zeit bewohnt haben.