Besonders kompliziert wird die Abrechnung, wenn Sie nicht während der gesamten Heizperiode die Wohnung bewohnt haben, wenn Ihr Nutzungszeitraum also ungleich dem Abrechnungszeitraum ist.
Da die Heizkosten nicht gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt sind, sondern eben hauptsächlich in der kalten Jahreszeit anfallen, muß die Nutzungszeit gewichtet werden.
Heizkosten im Griff macht für Sie diese Rechnung zu einem Kinderspiel:
Stellen Sie einfach im Frame ‚Nutzungszeitraum des Mieters’ Ihre Nutzungsdauer ein, Heizkosten im Griff berücksichtigt die verkürzte Dauer bei der Abrechnung.
Die Kurzanalyse zeigt Ihnen mit welchem Anteil Ihre Kosten anfallen.

Abbildung 9, Eingeschränkte Nutzungsdauer

Abbildung 10, Die Analyse weist die Grundkosten anteilig aus